Der Frühling beginnt auch im Forstrevier Angenstein und mit ihm die Brut- und Setzzeit der einheimischen Vögel und Säugetiere.
Um die Störungen für unsere Wildtiere gering zu halten, werden die Hundehaltenden gebeten der kantonalen Leinenpflicht nachzukommen.
Sie gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an Waldrändern.
Wir danken Euch
Euer Forstteam